Hallenordnung und Reitplatzordnung



  1. Befinden sich andere Pferde in der Bahn, vergewissert man sich vor Betreten und Verlassen der Reitbahn bzw. vor dem Öffnen der Tür durch Rufen "Tor frei, bitte!", dass der Eintritt frei ist und man niemanden behindert. Erst, nachdem ein Reiter aus der Halle mit "Ist frei!" geantwortet hat, darf man mit dem Pferd in die oder aus der Bahn gehen. Das Reiten durch den Durchgang/durch das Tor ist generell nicht erlaubt.

  2. Auf- und abgestiegen oder angehalten zum Nachgurten, etc. wird in der Zirkelmitte oder auf der Mittellinie, dort jedoch nicht auf den Wendepunkten.

  3. Zu anderen Pferden ist immer ein ausreichend großer Sicherheitsabstand einzuhalten. Im Schritt wird der zweite (oder der dritte) Hufschlag benutzt, wenn andere Reiter in einer höheren Gangart unterwegs sind

  4. Im Schritt wird der zweite (oder der dritte) Hufschlag benutzt, wenn andere Reiter in einer höheren Gangart unterwegs sind.

  5. Es wird gegenseitige Rücksicht geübt, insbesondere auf Anfänger und auf Reiter mit Problempferden.

  6. Im Schritt ist der Hufschlag freizuhalten. Wenn man kurzzeitig auf den Hufschlag muss (im Schritt oder im Stehen), muss vorher laut und deutlich "Hufschlag frei!" gerufen werden. Die linke Hand hat immer Vorfahrt. Ganze Bahn hat Vorfahrt vor Zirkel.

  7. Vor dem Verlassen der Reithalle bzw. des Reitplatzes ist unbedingt abzumisten!

  8. Pferde dürfen sich von Frühjahr bis Herbst nicht in der Halle wälzen, auf dem Reitplatz dagegen gerne! Danach muss aber gerecht werden, damit die Kuhle vom Wälzen wieder verschwindet!

  9. Vom Pferd verursachte Löcher im Boden – z.B. nach dem Freilaufen –sind unbedingt wieder zu ebnen!

  10. Keinen Sand aus der Halle tragen (entweder Hufe auskratzen/ oder vor der Reithalle kehren)!

  11. In der Reithalle und auf dem Reitplatz ist von Reitern unbedingt ein Reithelm zu tragen!

  12. Auf stromsparendes Verhalten ist zu achten. Sind nur ein oder zwei Reiter in der Halle oder auf dem Außenreitplatz oder ist genügend Tageslicht vorhanden, genügt es auch, nur die Hälfte oder ein Drittel der Lichtschalter zu betätigen.

  13. Der Reitlehrerin und dem Voltigiertrainer ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Aussprechen eines Verbots der Reithallennutzung während des Reit- und Voltigierunterrichts. 

  14. Das Freilaufen von Pferden in der Reithalle und auf dem Außenreitplatz hat unter Aufsicht der Pferdebesitzer zu erfolgen! Auf dem Reitplatz dürfen Pferde nicht mit einer Longierpeitsche getrieben werden, da dies zu tiefe Löcher verursacht und der Hallenboden nicht mit einem Traktor geebnet werden kann!

  15. Das Freilaufen von Pferden in der Reithalle und auf dem Außenreitplatz hat unter Aufsicht der Pferdebesitzer zu erfolgen und ist von Frühjahr bis Herbst in der Reithalle nicht erlaubt!

  16. Über freiwillig investierte Zeit zur Pflege unserer Reithalle und unseres Außenreitplatzes, z.B. in Form von Freirechen der Hallenbande oder Wegrechen von Laub im Herbst, freuen wir uns sehr.

gez. Vorstandschaft